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Mediation und Konfliktmanagement


Definition der Mediation

Mediation ist eine Methode, um Konflikte zu lösen, bei der neutrale Dritte (Mediatoren) den Beteiligten helfen, gemeinsam Lösungen zu finden. Die Mediatoren sind unparteiisch und unterstützen die Konfliktparteien dabei, eigenverantwortlich und einvernehmlich zu einer Lösung zu gelangen.

Praxisfelder der Mediation

Mediation kann in verschiedenen Lebensbereichen eingesetzt werden, um Konflikte einvernehmlich zu klären:

  1. Gesellschaft und privater Bereich
    Mediation im gesellschaftlichen und privaten Bereich befasst sich mit Konflikten, die im persönlichen Umfeld der Menschen auftreten. Dies umfasst:
    • Familienkonflikte: Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern, beispielsweise bei Scheidungen, Sorgerechtsfragen oder Erbschaftsangelegenheiten.
    • Nachbarschaftsstreitigkeiten: Konflikte zwischen Nachbarn, die häufig Lärmbelästigungen, Grundstücksgrenzen oder gemeinschaftliche Einrichtungen betreffen.
    • Erbschaftsangelegenheiten: Auseinandersetzungen um das Erbe, die Aufteilung von Nachlässen und die Verwaltung von Erbschaften.
  2. Wirtschaft und Arbeitswelt
    Mediation im wirtschaftlichen und beruflichen Kontext zielt darauf ab, arbeitsbezogene und geschäftliche Konflikte zu lösen. Beispiele sind:
    • Konflikte am Arbeitsplatz: Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern, zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten oder innerhalb von Teams.
    • Unternehmensstreitigkeiten: Konflikte innerhalb eines Unternehmens oder zwischen Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen, Verträge oder Wettbewerbsfragen betreffen.
    • Konflikte zwischen Geschäftspartnern: Differenzen zwischen Geschäftspartnern, die die Zusammenarbeit, Investitionen oder die Ausrichtung des Unternehmens betreffen.
  3. Politik und öffentlicher Bereich
    Mediation in der Politik und im öffentlichen Bereich behandelt Konflikte, die die öffentliche Verwaltung, politische Auseinandersetzungen und kommunale Streitigkeiten betreffen. Dazu gehören:
    • Öffentliche Auseinandersetzungen: Konflikte zwischen verschiedenen Interessengruppen oder zwischen Bürgern und Behörden.
    • Politische Konflikte: Streitigkeiten innerhalb und zwischen politischen Parteien oder zwischen politischen Vertretern und ihren Wählern.
    • Kommunale Streitigkeiten: Konflikte auf lokaler Ebene, z.B. zwischen Bürgern und Stadtverwaltungen oder zwischen verschiedenen Gemeinden.

Diese Praxisfelder helfen Mediatoren, ihre Dienstleistungen nach persönlichen Präferenzen und Erfahrungen anzubieten, und ermöglichen es den Suchenden, passende Mediatoren zu finden.

Prinzipien der Mediation

  1. Freiwilligkeit
    Die Teilnahme an einer Mediation ist grundsätzlich freiwillig. Dies bedeutet, dass alle Beteiligten sich aus eigenem Antrieb dafür entscheiden, an der Mediation teilzunehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. bei Kindesschutzverfahren, bei denen Gerichte oder Behörden eine Mediation anordnen können. Auch wenn der Druck eines Konflikts die Entscheidungsfreiheit einschränken kann, bleibt den Teilnehmenden die Freiheit, die Mediation jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen.
  2. Ergebnisoffenheit und Zukunftsorientierung
    Mediation zielt darauf ab, Lösungen für die Zukunft zu finden, anstatt sich auf Vergangenheitsaufarbeitung oder Schuldzuweisungen zu konzentrieren. Dies setzt den grundsätzlichen Willen aller Beteiligten voraus, sich eigenverantwortlich und konstruktiv an der Lösung des Konflikts zu beteiligen.
  3. Informiertheit
    Für eine konstruktive Konfliktbearbeitung müssen alle Beteiligten Zugang zu allen relevanten Informationen haben. Dies umfasst sowohl materielle Fakten als auch gesetzliche Ansprüche, Rechte und Pflichten. Ebenso wichtig ist es, dass alle ihre eigenen Interessen, Bedürfnisse und Wünsche kennen und verstehen.
  4. Offenheit
    Ein ungleicher Wissensstand kann zu einem Machtgefälle führen, was die Mediation erschwert. Daher verpflichten sich die Parteien, alle wichtigen Informationen, Bedürfnisse, Interessen und Gefühle offen zu teilen. Dies fördert eine transparente und faire Verhandlungsbasis.
  5. Vertraulichkeit
    Alle Informationen, die während der Mediation offengelegt werden, bleiben vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben. Diese Vertraulichkeit ist ein zentraler Grundsatz, der im Mediationsvertrag festgehalten wird, um das Vertrauen der Beteiligten zu gewährleisten.
  6. Selbstverantwortung
    Die Beteiligten bestimmen selbst den Inhalt der Gespräche und suchen eigenverantwortlich nach Lösungen. Mediatoren unterstützen sie dabei, Entscheidungen zu treffen, ohne diese vorzugeben. Dies erfordert die Fähigkeit und Bereitschaft, für die eigenen Interessen einzustehen und diese autonom zu vertreten.
  7. Vorrang der Mediation
    Während der Mediation verpflichten sich die Beteiligten in der Regel, auf die Einleitung oder Fortführung gerichtlicher Verfahren zu verzichten. Dies bedeutet, dass sie sich darauf konzentrieren, den Konflikt innerhalb des Mediationsprozesses zu lösen.

Ablauf einer Mediation

Mediation führt in etwa 70 Prozent der Fälle zu einer zukunftsgerichteten Klärung der Konflikte. Der typische Ablauf umfasst folgende Phasen:

  1. Informations- und Themensammlung
    Zu Beginn werden alle relevanten Informationen und Themen gesammelt, um ein umfassendes Verständnis des Konflikts zu gewinnen. Dies hilft, den Rahmen für die Mediation zu setzen und die wichtigsten Streitpunkte zu identifizieren.
  2. Klärung der Bedürfnisse und Interessen
    Die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten werden offengelegt und geklärt. Dies schafft eine Grundlage für das Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven und für die Suche nach gemeinsamen Lösungen.
  3. Offene und kreative Suche nach Lösungsoptionen
    In dieser Phase werden verschiedene Lösungsoptionen erarbeitet. Die Beteiligten sind eingeladen, kreativ und offen nach möglichen Wegen zur Konfliktlösung zu suchen.
  4. Bewertung und Auswahl der Optionen, Verhandlung
    Die erarbeiteten Optionen werden bewertet und es wird verhandelt, um die für alle Beteiligten besten Lösungen auszuwählen. Dies erfordert Kompromissbereitschaft und die Fähigkeit, aufeinander zuzugehen.
  5. Entwurf einer Vereinbarung, Prüfung der Machbarkeit, Unterzeichnung
    Eine Vereinbarung wird erstellt, auf ihre Machbarkeit geprüft und schließlich von allen Beteiligten unterzeichnet. Dies formalisiert die gefundenen Lösungen und schafft eine verbindliche Grundlage für die Umsetzung.

Die Dauer und der Ablauf einer Mediation hängen wesentlich von der Komplexität des jeweiligen Falles und der Verhandlungsbereitschaft der am Konflikt beteiligten Personen ab.

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