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Dawa N. T. Sigrist | Consulting

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Mediation und Konfliktmanagement

Praxisfelder

Grundsätzlich kann Mediation für alle Konfliktsituationen eingesetzt werden, in denen die Beteiligten eine einvernehmliche Klärung und Lösung wünschen. So haben sich über die letzten zwanzig Jahre hinweg viele Praxisfelder herausgebildet.
Um die Orientierung in der dabei entstandenen Vielfalt zu erleichtern, sind die Praxisfelder ihren Themen entsprechend drei Lebensbereichen zugeordnet:

  • Gesellschaft und privater Bereich
  • Wirtschaft und Arbeitswelt
  • Politik und öffentlicher Bereich

Die Einordnung in diese Lebensbereiche ist nicht eindeutig, sie folgt jedoch einem Hauptfokus. Je nach Fall kann sich das Schwergewicht verlagern und es können sich Überschneidungen von Praxisfeldern ergeben.
Die Praxisfelder ermöglichen den Mediator/-innen, ihre Dienstleistungen entsprechend persönlichen Präferenzen und Erfahrung anzubieten. Den Personen, die eine solche Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, sind die Praxisfelder in der Regel das wichtigste Auswahlkriterium bei ihrer Suche nach für sie geeigneten Mediator/-innen.
Die Zahl der auf dieser Website aufgeführten Praxisfelder ist nicht abschliessend. So wie sich das Leben in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik weiterentwickelt, können künftig noch weitere Praxisfelder hinzukommen.

Definition der Mediation

Mediationen sind prinzipiengeleitete Formen der Konfliktklärung, bei der ergebnisoffene, allparteiliche Dritte (Mediator/-innen) die Beteiligten darin unterstützen, in Konflikten selbstverantwortlich zu einvernehmlichen Regelungen zu finden.

Prinzipien der Mediation

Mediation basiert auf Freiwilligkeit.
Im Grundsatz ist die Teilnahme an einer Mediation freiwillig. Der Druck eines Konflikts auf die Beteiligten kann jedoch die Entscheidungsfreiheit für oder gegen eine Mediation mit einer Drittperson einschränken. Zu Beginn einer Mediation müssen meistens gewisse Widerstände überwunden werden. Alle Teilnehmenden haben jederzeit die Freiheit, die Mediation zu beenden oder zu unterbrechen. Den Grundsatz der Freiwilligkeit können Gerichte und/oder Behörden ausser Kraft setzen, wenn beispielsweise Kinder in schwierigen Ehescheidungs- und Kindesschutzverfahren betroffen sind. In diesen Fällen wird Mediation angeordnet – die Teilnahme wird zur Pflicht.

Mediation ist ergebnisoffen und zukunftsorientiert.
Dies setzt einen grundsätzlichen Willen aller Beteiligten voraus, sich eigenverantwortlich und konstruktiv für eine Lösung des Konflikts einzusetzen. Mediation ist indessen keine Vergangenheitsaufarbeitung und hat nichts mit Schuldzuweisungen am Hut, sondern sucht nach Lösungen – im Hier und Jetzt und für die Zukunft.

Mediation verlangt Informiertheit.
Eine konstruktive Konfliktbearbeitung ist dann möglich, wenn allen Beteiligten die Informationen zur Verfügung stehen, die als Grundlagen für die zu treffenden Entscheidungen notwendig sind. Dazu gehören sowohl die materiellen Fakten als auch die gesetzlichen Ansprüche, Rechte und Pflichten. Informiert sein heisst auch, die eigenen Interessen, Bedürfnisse und Wünsche zu kennen.

Mediation braucht Offenheit.
Ein unterschiedlicher Wissensstand führt zu einem Machtgefälle unter den Beteiligten. Dies ist keine gute Basis für eine Mediation. Deshalb verpflichten sich die Parteien, alle für die Verhandlungen und Entscheidungen wichtigen Informationen allen Mediationsbeteiligten zugänglich zu machen. Dazu gehört, dass Bedürfnisse, Interessen und Gefühle möglichst offen ausgesprochen werden.

Mediation ist vertraulich.
Vertraulichkeit ist ein wichtiger Grundsatz in der Mediation. Die Beteiligten müssen sich darauf verlassen können, dass offengelegte Informationen innerhalb des Mediationssettings bleiben und nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Vertraulichkeit und weitere Grundsätze und Regeln werden im Mediationsvertrag vereinbart.
Mediation basiert auf Selbstverantwortung.
In der Mediation bestimmen die am Konflikt Beteiligten den Inhalt des Gesprächs und suchen eigenverantwortlich nach der Lösung. Nur die Beteiligten selbst treffen Entscheidungen. Das erfordert die Fähigkeit und Bereitschaft für sich einzustehen und seine Interessen autonom zu vertreten.

Mediation hat Vorrang.
Die am Konflikt Beteiligten verpflichten sich in der Regel, während der Mediation auf die Einleitung von gerichtlichen Verfahren zu verzichten oder bereits laufende Verfahren zu sistieren.

Ablauf einer Mediation

Mediation ermöglicht erfahrungsgemäss in 70 Prozent der Fälle eine zukunftsgerichtete Klärung der Konflikte. In ihrer Mehrzahl können sie in durchschnittlich drei bis sechs Sitzungen beziehungsweise innerhalb von zwei bis drei Monaten lösungsorientiert geregelt werden.
Eine Mediation läuft (nach organisatorischen Vorbereitungen, Auftragsklärung und Mediationsvereinbarung in der Regel in folgenden Phasen ab:

  • Informations- und Themensammlung
  • Klärung der Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten
  • Offene und kreative Suche von Lösungsoptionen
  • Bewertung und Auswahl der Optionen, Verhandlung
  • Entwurf einer Vereinbarung, Prüfung der Machbarkeit, Unterzeichnung

Ablauf und Dauer einer Mediation hängen wesentlich von der Komplexität des jeweiligen Falles und der Verhandlungsbereitschaft der am Konflikt beteiligten Personen ab.

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